Gesundheitsüberwachung - Stäube
Verpflichtende Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind bei Tätigkeiten durchzuführen, die Berufskrankheiten nach sich ziehen können. Wir wickeln diese ab - mit minimalem Aufwand für Sie.
Zielsetzung
Ziele
Mit Hilfe der verpflichtenden Untersuchungen wird für Sicherheit und Gesundheitsschutz von ArbeitnehmerInnen gesorgt, Berufskrankheiten vorgebeugt bzw. diese frühzeitig erkannt. In der VGÜ 2014 sind Untersuchungen vorgesehen bei Einwirkungen von Aluminium,- Aluminiumoxid- oder Aluminiumhydroxid-haltigen Stäuben, bei Quarz- oder Asbest-haltigem Staub oder Hartmetallstaub, bei Schweißrauch, Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub.
Zielgruppe
Alle Arbeitnehmenden eines Betriebs mit Tätigkeiten, bei denen sie im Durchschnitt einer Arbeitswoche länger als 1 Stunde pro Arbeitstag den oben erwähnten Einwirkungen ausgesetzt sind oder wenn eine repräsentative Messung ergibt, dass das durchschnittliche tägliche Expositionsausmaß mehr als der Hälfte des MAK-Wertes entspricht.
Inhalte
- Erhebung: Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden
- Allgemeine ärztliche Untersuchung
- Lungenfunktionstest (Sprirometrie) und Lungenröntgen; die Röntenuntersuchung wird von einem Rötgenfacharzt durchgeführt, zu dem der AMD Salzburg überweist. Die Abrechnung erfolgt vom Facharzt über den AMD Salzburg mit der AUVA bzw. BVA.
- Beurteilung der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich Eignung/Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung/Nichteignung
- Gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen
- Zusammenfassende Beurteilung der Untersuchungsergebnisse einschl. Befundbericht
- Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse (ausgenommen bei Landes-/Magistratsbediensteten) entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an das Arbeitsinspektorat und Abrechnung mit der AUVA bzw. BVA
- Untersuchungsabstand: bei Aluminium-Aluminiumoxid- oder Aluminiumhydroxid-haltigen Stäuben, Rohbaumwolle, Rohhanf oder Rohflachs 1 Jahr, sonst 2 Jahre
Organisatorisches
Teilnehmendenanzahl
Einzeluntersuchung
Die untersuchten Arbeitnehmenden werden in unserer Datenbank erfasst und sofern gewünscht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben automatisch über die Betriebsleitung zu den Folgeuntersuchungen eingeladen, somit entfällt für Sie jeglicher administrativer Aufwand.
Dauer
20 Minuten
Ort
AMD Salzburg, Elisabethstr. 2/2. Stock oder in Ihrem Betrieb.
Durch genaue Terminvereinbarung werden Wartezeiten ausgeschlossen.
Fachkraft und Kosten
Ermächtigte/r ArbeitsmedizinerIn
Wir rechnen direkt mit der AUVA bzw. BVA ab, d.h. keinerlei finanzieller Aufwand für Ihren Betrieb.
Sofern die Versicherungsträger die Kosten nicht übernehmen, verrechnen wir Ihnen die Kosten entsprechend deren Abrechnungstarife.
Ab einer Anzahl von effektiv 10 Untersuchungen kommen wir in Ihren Betrieb (An- und Abfahrt EUR 1,53/km).
Für den Inhalt sind die jeweiligen Partner verantwortlich, die auch bei Fragen zu den Angeboten zu kontaktieren sind.
