Betriebe

Die Leistungsfähigkeit und der Zustand des Herzens ist maßgebend für die körperliche Gesamtleistung. Um diese zu diagnostizieren liefert die Ergometrie wertvolle Informationen.

Nach § 14 ASchG sind Arbeitgebende verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.