Nach § 4 ASchG sind Arbeitgebende verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.
Arbeitsumwelt
Die Fähigkeit mit innerer Stärke auf ständig wachsende Anforderungen zu reagieren gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese sogenannte Resilienz trägt zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Motivation von Mitarbeitenden bei.
Besonders mit zunehmendem Alter gewinnt die Fähigkeit mit innerer Stärke auf ständig wachsende Anforderungen zu reagieren an Bedeutung. Diese Stärke – die sogenannte Resilienz- sichert die Arbeitsfähigkeit.
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