Arbeitsumwelt

Benzin ohne Nebenwirkungen

Der Winter geht und die Arbeit im Frühling, draußen im Garten, kommt. Eine neue Verordnung des Bundeskanzleramts tritt in Kraft und regelt die Arbeit mit Kettensägen, Motersensen, Freischneider, Heckenscheren und allen handgeführten zweitaktmotorbetriebenen Arbeitsmitteln neu.

Nach § 4 ASchG sind Arbeitgebende verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden.

Besonders mit zunehmendem Alter gewinnt die Fähigkeit mit innerer Stärke auf ständig wachsende Anforderungen zu reagieren an Bedeutung.      Diese Stärke – die sogenannte Resilienz- sichert die Arbeitsfähigkeit.

Beim 10. SGKK-Vernetzungstreffen der BGF-Betriebe im Bundesland Salzburg referierte Univ. Prof. Franz Kolland zum Generationenmanagement. Mit den...

Am 03.11.2015 startete das Projekt men@work – betriebliche...