Nach § 14 ASchG sind Arbeitgebende verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.
Nach § 14 ASchG sind Arbeitgebende verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmenden über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.
Der Umgang mit der Motorsäge zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten bei Arbeiten im Gelände. Alljährlich ereignen sich bei Motorsäge- und Holzerntearbeiten zahlreiche Unfälle, oft mit tödlichen Folgen.
Der Umgang mit der Motorsäge zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten bei Arbeiten im Gelände. Alljährlich ereignen sich bei Motorsäge- und Holzerntearbeiten zahlreiche Unfälle, oft mit tödlichen Folgen.
Der Umgang mit der Motorsäge zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Alljährlich ereignen sich bei Motorsäge- und Holzerntearbeiten zahlreiche Unfälle, oft mit tödlichen Folgen.
Der Umgang mit der Motorsäge zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Alljährlich ereignen sich bei Motorsäge- und Holzerntearbeiten zahlreiche Unfälle, oft mit tödlichen Folgen.
Schimmelpilze können die Gesundheit schwer beeinträchtigen. Das tatsächliche Ausmaß von Schimmelbefall ist aber häufig mit bloßem Auge nicht erkennbar. Bei Verdacht auf Pilzbefall von Arbeitsräumen sollte daher ein Test durchgeführt werden.