Der Winter geht und die Arbeit im Frühling, draußen im Garten, kommt. Eine neue Verordnung des Bundeskanzleramts tritt in Kraft und regelt die Arbeit mit Kettensägen, Motersensen, Freischneider, Heckenscheren und allen handgeführten zweitaktmotorbetriebenen Arbeitsmitteln neu.