Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen eine Folgeuntersuchung durchgeführt wird.
Wir unterstützen Sie dabei derart umfangreich, dass Sie nur Ihre Mitarbeitende zu uns schicken müssen, den Rest übernehmen wir.





